Udo Tjaden --  Moosdünen 5 -- 26757 Borkum
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Gastaufnahmebedingungen (AGB)

Lieber Gast, die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Vermieter. Mit Ihrer Buchung haben Sie die folgenden Bedingungen, soweit wirksam, anerkannt. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

 

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
1.1 Mit der Buchung, die per Telefon, schriftlich per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche der Vermieter vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form, sollte jedoch möglichst schriftlich erfolgen.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

2. Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den Vermieter und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Vermieter Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Vermieters. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.

 

3. Leistungen und Preise
3.1 Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist.

 

4. Bezahlung
4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in schriftlicher oder elektronischer Form) bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen nach Buchung eine Anzahlung von 25% des Gesamtreisepreises an den Vermieter zu leisten. Geht die Anzahlung nicht rechtzeitig beim Vermieter ein, kann dieser ohne vorherige Anmahnung die Buchung stornieren.
4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 13 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist der Gesamtreisepreis sofort an den Vermieter zu entrichten.
4.3 Soweit der BHB zur vertragsgemäßen Leistungsbringung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Leistung der Anzahlung kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.
4.4 Die gesamte Restzahlung ist entsprechend der Zahlungsbedingungen des Vermieters frühestens 14 Tage vor Reisebeginn, jedoch spätestens am Anreisetag einschließlich aller Neben- und Verbrauchskosten an den Vermieter zu bezahlen.

 

5. Rücktritt des Gastes
5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast - unabhängig von der Art des Buchungsweges und dem Dauer des Aufenthalts - kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht.
5.2 Der Pauschalierte Anspruch beträgt in der Regel (der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt dem Gast unbenommen) pro Wohneinheit bei Stornierungen: - Nach erfolgter Buchung 10,00 € Bearbeitungsgebühr pro Buchung - bei Nichtanreise 95 % der Buchungssumme.
5.3. Die Rücktrittserklärung ist an den Vermieter zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

 

6. Obliegenheiten des Gastes
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
6.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Vermieter.
6.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der Vermieter nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
6.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird.
6.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Vermieter vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Vermieters zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

 

7. Haftung des Vermieters
7.1 Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben - und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

8. An- und Abreisezeiten
8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist steht die gebuchte Unterkunft ab 14 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
8.2 Bei einer Ankunft nach 20 Uhr Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den LT hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der LT berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen.

 

9. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
9.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende.
9.2 Schweben zwischen dem Gast und dem Vermieter Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Vermieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Der Gast kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung
10.3 Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des Beherbergungsbetriebes an diesen zu entrichten hat, ist Gerichtstand für Klagen des Vermieters auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz des Vermieters.
10.4 Ansonsten ist für Klagen des Vermieters gegen den Gast der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Vermieters maßgebend.

 

11. Datenschutz
11.1. Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, geschützt.